Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von www.alexislambert.de liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail).
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und/oder auch eventueller Vertragspunkte berühren die Rechtsgültigkeit des Vertrages nicht. Dieser Fall zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.
§ 2 Vertragsabschluss und Datenschutz
Ein Vertrag kommt durch das beiderseitige Einverständnis zustande und wird telefonisch und/oder per E-Mail bestätigt. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, Stillschweigen gegenüber allen Dritten bezüglich des Inhalts der Vereinbarungen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen.
Alexis Lambert-Aumont garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen und personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, nicht erfolgt.
§ 3 Preise und Zahlung
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Bezahlung erfolgt in bar am Anfang oder unmittelbar am Ende der Veranstaltung – es sei denn, es wurde in der Terminbestätigung etwas anderes vereinbart. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart. Alexis Lambert Aumont ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 20% des Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.
§ 4 Arbeitsbedingungen und Programmgestaltung
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen des Fahrzeuges und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Zufahrtsscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag dem Musiker zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Musiker frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung des Musikers sicher.
Alexis Lambert-Aumont verpflichtet sich, alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen. Er ist während seines Auftritts an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt nicht gebunden. Regie und Disposition unterliegt Alexis Lambert-Aumont. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von ihm nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Die Haftung durch Alexis Lambert-Aumont gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeiführt wurde. Der Musiker übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit des Musikers. Schäden, die vom Auftraggeber, deren Mitarbeitern, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber dem Musiker entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt des Musikers stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung – falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.
§ 6 Krankheit des Musikers
Können der Musiker wegen Krankheit die Veranstaltungsleistung nicht erbringen, wird versucht, für adäquaten Ersatz zu sorgen, so dass die Veranstaltung in geplanter Art und Weise ablaufen kann.
§ 7 Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für den Musiker und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:
– Rücktritt 7 - 12 Monate vor Leistungsbeginn: 20%
– Rücktritt 4 - 6 Monate vor Leistungsbeginn: 30%
– Rücktritt 2 - 3 Monate vor Leistungsbeginn: 50%
– Rücktritt 1 Monat vor Leistungsbeginn: 80
Bei Stornierungen am Tag des Leistungsbeginns behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Musiker insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Alexis Lambert-Aumont ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstandenen Kosten zu verlangen. Sollte die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden können, entfallen alle Ansprüche aus diesen Vertrag.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Peine.